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Ausgabe 592 vom 13.03.2026

Wesseling: Richtfest bei Shell

Im Shell Energy and Chemicals Park Rheinland in Wesseling wird zurzeit eine Anlage mit Zukunft gebaut: Ein Wasserstoff-Elektrolyseur (REFHYNE 2), der 2027 in Betrieb genommen werden und dann pro Jahr bis zu 16.000 Tonnen erneuerbaren Wasserstoff produzieren soll, soweit ausreichend erneuerbare Energien zur Verfügung stehen. Jetzt war ich bei der Feier des Richtfestes vor Ort. NRW-Staatssekretär Paul Höller begrüßte in seiner Rede, dass Shell mit der 100-MW-Anlage einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität macht.  Das Unternehmen hat erhebliche Investitionen getätigt, um den Standort im Rheinischen Revier fit für die Zukunft zu machen und Arbeitsplätze zu sichern. Ich begrüße es, dass das Land Nordrhein-Westfalen dafür die Rahmenbedingungen geschaffen hat. Schon seit 2021 wird ebenfalls bei Shell in Wesseling die 10-MW-Pilotanlage REFHYNE 1 betrieben. Gemeinsam sollen die Elektrolyseure gut zehn Prozent des jährlichen Wasserstoffbedarfs der Produktionsprozesse von Shell Rheinland abdecken. Mehr erfahren Sie in der Pressemitteilung des Unternehmens.

 

Verbotene Autorennen: Mehr Abschreckung, mehr Prävention

Immer wieder erfährt man aus den Medien von Unfällen aufgrund illegaler Autorennen, bei denen Unbeteiligte schwer oder gar tödlich verletzt werden. Meist sitzen junge Männer am Steuer der gut motorisierten Autos. Zurzeit läuft beispielsweise ein Prozess gegen zwei Fahrer, die im Dezember 2023 auf der A 555 bei Wesseling einen Unfall verursachten, bei dem zwei Frauen in einem anderen Auto starben. Im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ habe ich jetzt gefordert, dass tödliche Unfälle durch illegale Autorennen als Mord oder Totschlag gelten, wenn die Verursacher einen tödlichen Ausgang billigend in Kauf nehmen. Führerschein und Fahrzeuge müssen eingezogen werden. Wichtig ist, dass der Strafrahmen konsequent ausgeschöpft wird und die Urteile abschreckend wirken. Daneben halte ich zusätzliche Präventionsmaßnahmen für erforderlich, auch für Jugendliche und junge Erwachsenen beispielsweise in Berufsschulen und Fahrschulen. Dabei muss ganz deutlich gemacht werden, dass man seine Grenzen nicht auf der Straße austestet.

In der vergangenen Woche hat der Bundesrat zudem einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der es den Gerichten erleichtern soll, für illegale Rennen und Drogendeals genutzte Mietwagen einzuziehen, und zwar bereits dann, wenn dem Vermieter oder Verleiher einfache Fahrlässigkeit, und nicht erst grobe Fahrlässigkeit, vorzuwerfen ist. Ein Schritt in die richtige Richtung – zumal die gerade vorgestellte Verkehrsunfallbilanz für NRW den Eindruck bestätigt, dass es immer mehr verbotene Autorennen gibt: 2025 wurde ein Höchststand (2.384) verzeichnet und es sind dadurch so viele Menschen (19) gestorben wie noch nie seit Einführung des Straftatbestandes. Zeit für deutliche Konsequenzen.

Katastrophenschutz: Landesregierung beschließt BHKG-Novelle

In dieser Woche hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschlossen. Somit werden wir uns kommende Woche auch im Plenum damit beschäftigen. Die bisherige Fassung des Gesetzes stammt aus dem Jahr 2016. Mit der Novelle wird auf neue Herausforderungen wie Extremwetter oder Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe von 2021 reagiert. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre fließen in die Reform ein. Strukturen werden verbessert und Abläufe vereinfacht. So soll beispielsweise künftig dank eines Katastrophenvoralarms früher gehandelt werden. Instrumente wie die Katastrophenschutzbedarfsplanung und eine kommunale Warnplanung werden gesetzlich verankert und die interkommunale Zusammenarbeit gestärkt. Zudem müssen sich Landräte und Oberbürgermeister künftig innerhalb des ersten Amtsjahres im Katastrophenschutz schulen lassen, damit sie für den Ernstfall gerüstet sind.

Auch der Brandschutz wird an die neuen Anforderungen angepasst. Verfahren für die Kommunen werden einfacher und Werkfeuerwehren in Industrieparks sollen stärker einbezogen werden. Die kommunalen Aufgabenträger sollen künftig die einheitliche Leitstelle für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und das Rettungswesen gemeinsam betreiben können.

Da das Ehrenamt zentral und unverzichtbar für den Brand- und Katastrophenschutz ist, sieht der Gesetzentwurf außerdem vor, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement weiter zu verbessern. Einsatzkräfte werden besser aus- und fortgebildet.

Ziel aller Maßnahmen ist, dass alle Akteure in Gefahrenlagen schnell, zuverlässig und kompetent reagieren. Im Koalitionsvertrag haben wir 2022 festgeschrieben, dass die Stärkung des Katastrophenschutzes ein Schwerpunkt unserer Innenpolitik wird – und daran halten wir uns. Mehr zum Thema erfahren Sie in den Pressemitteilungen der Landesregierung und der CDU-Landtagsfraktion.

Social Media: Antrag auf abgestufte Altersbeschränkung

Die aktuelle Debatte um ein Social Media-Verbot bis zu einer bestimmten Altersgrenze wird auch in Nordrhein-Westfalen intensiv geführt. Klar ist: Kinder und Jugendliche sollen sich digital informieren können, müssen aber in den Sozialen Netzwerken auch besser geschützt werden. Um dies zu erreichen, bringen wir in der kommenden Woche einen entsprechenden Antrag in den Landtag ein, mit dem wir fordern, dass sich die Landesregierung auf Bundes- und EU-Ebene für eine verbindliche, altersgestufte Regelung für soziale Medien mit einer unabhängigen Altersverifikation einsetzt.

Die bisherigen Altersbeschränkungen für soziale Medien sollen auf 14 Jahre angehoben werden. Dabei sollen auch kindgerechte Alternativen unter Einbindung von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Die Anbieter werden verpflichtet, den Zugang technisch wirksam zu unterbinden. Bei Verstößen soll es empfindlichen Bußgelder geben. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sollen Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, die die Leitlinien zum Jugendschutz im Rahmen des DSA einhalten. Dabei wollen wir eine Unterbindung z.B. von Endlos-Scrollen, automatischem Abspielen von Videos oder Belohnungssystemen. Ab 16 Jahren kann dann die reguläre Version der Plattform genutzt werden.

Wichtig: Wir wollen keine pauschalen Verbote, sondern wirksame Schutzmechanismen, klare Regeln für Anbieter und mehr Medienkompetenz für Kinder und Jugendliche. Näheres erfahren Sie in der Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion.

Fotos: Shell Deutschland GmbH